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Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe Interesse an einem Coaching.
Wie läuft der Prozess ab?

Zunächst findet ein 30-minütiges Erstgespräch statt, in dem geklärt wird, ob ein Coaching sinnvoll ist und welchen Nutzen es für Sie haben kann. Dieses Erstgespräch kann über kennenlernen@zeitpunktarbeit.de vereinbart werden. Senden Sie uns gerne Ihren Lebenslauf zu, danach können Sie direkt einen passenden Termin mit einem unserer Coaching-Repräsentanten auswählen.

Wie lange dauert das Coaching?

Das Coaching findet mindestens zweimal pro Woche zu individuell vereinbarten Terminen online im Einzelsetting statt und erstreckt sich über 4 bis 12 Wochen. Die Dauer hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen sowie gegebenenfalls den Vorgaben der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ab.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS-Gutschein?

Grundsätzlich kann jede bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) erhalten. Die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wie erhalte ich einen AVGS-Gutschein?

Um den AVGS zu beantragen, wird empfohlen, ein Argumentationsschreiben zu verfassen, in dem Sie die Notwendigkeit des Coachings begründen. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf AVGS sowie unserer Leistungsbeschreibung des Job- und Karrierecoachings bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ein.
Die erforderlichen Dokumente (Antrag und Leistungsbeschreibung) finden Sie unter: https://www.zeitpunktarbeit.de/avgsgutschein.

Ich benötige ein spezifisches Angebot für das Coaching, um den AVGS zu erhalten. Wie bekomme ich dieses?

Kontaktieren Sie uns unter info@zeitpunktarbeit.de – wir stellen Ihnen gerne zeitnah ein individuelles Angebot zur Verfügung.

Mir wurde kein AVGS-Gutschein ausgestellt. Was kann ich tun?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, melden Sie sich gerne unter info@zeitpunktarbeit.de. Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem erneuten Antrag.

Wie lange dauert es, bis der AVGS ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur für Arbeit oder Jobcenter. In manchen Fällen dauert es nur wenige Tage, in anderen mehrere Wochen. Falls Sie bereits in Kontakt mit einem Sachbearbeiter stehen, kann die Ausstellung in der Regel schneller erfolgen.

Wohin soll ich den AVGS-Gutschein schicken?

Nach Erhalt des Gutscheins senden Sie ihn bitte per E-Mail an Agnes Gutt (Koordinatorin) unter a.gutt@zeitpunktarbeit.de. Sie kümmert sich um die weiteren Schritte, damit das Coaching final genehmigt werden kann.

Wann kann ich die Coaches kennenlernen?

Teilen Sie Ihre Coach-Präferenzen zusammen mit dem AVGS-Gutschein per E-Mail an a.gutt@zeitpunktarbeit.de mit. Je nach Verfügbarkeit kann dann ein Kennenlerngespräch mit Ihrem favorisierten Coach vereinbart werden. Falls es nicht direkt passt, haben Sie die Möglichkeit, ein bis zwei weitere Coaches kennenzulernen.

Können Sie mir passende Coaches vorschlagen?

Ja, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und schlagen Ihnen Coaches vor, die zu Ihrer Situation und Ihrem Lebenslauf passen. Wenden Sie sich dazu per E-Mail an Agnes Gutt, die Ihnen eine individuelle Auswahl zusammenstellen kann.

Was passiert, wenn ich während des Coachings eine Stelle finde?

In der Regel endet das Coaching, sobald Sie eine verbindliche Stellenzusage erhalten haben. In Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann das Coaching jedoch in ein Onboarding-Coaching umgewandelt werden. Dies unterstützt Sie dabei, sich langfristig in Ihrem neuen Job zu integrieren.

Erhalte ich nach Abschluss des Coachings eine Teilnahmebescheinigung?

Ja, nach Abschluss des Coachings erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, in der die Inhalte und die Dauer des Coachings aufgeführt sind.

Was passiert mit meinen Daten während und nach dem Coaching?

Wir legen großen Wert auf Datenschutz. Ihre Daten werden ausschließlich von den für das Coaching zuständigen Personen eingesehen. Personenbezogene Daten werden spätestens nach sechs Monaten gelöscht.

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