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Bildungs-
gutschein

 

Bildungsgutschein – Förderung einer beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer beruflichen Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Beantragen Sie jetzt einen Bildungsgutschein, um am Lehrgang im Systemischen Coaching, mit dem Abschluss Zert. Systemischen Coach, teilnehmen zu können. Nutzen Sie dafür untenstehende Dokumente und reichen Sie diese bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Selbstverständlich sind wir Ihnen hierbei auch gerne behilflich.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Koordinationsteam:
info@zeitpunktarbeit.de

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